Bedenken

Datenschutz 

Wie man aus den Anwendungsbeispielen erkennen kann, werden bei Verwendung der RFID-Technik personenbezogene Daten erfasst und verarbeitet. Nach der momentanem Rechtslage muss der Betreffende dieser Erfassung zustimmen und über die Nutzung der Daten deutlich informiert werden. Bei Verwendung der RFID-Technik hat der Betreffende jedoch keine Kontrolle wann, welche Informationen über ihn ermittelt werden.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, dass man die Informationen der verschiedenen Datenbanken kombiniert. Es wäre also möglich, dass die Krankenkassen über die Datenbanken der Kaufhäuser ermitteln, welche Nahrungsmittel der Versicherte kauft und von ihm, z. B. aufgrund der ungesunden Ernährung, einen höheren Versicherungsbeitrag verlangen.
Es besteht also die Möglichkeit, durch Kombination der Datenbanken umfassende Bewegungs-, Konsum- und Kontaktprofile zusammenzustellen, da die Smart Tags überall ihre Spuren hinterlassen. Damit wäre der "gläserne Konsument" geschaffen und die informationelle Selbstbestimmung des Einzelnen aufgehoben.

Da das Erstellen von vollständigen, elektronischen Persönlichkeitsprofilen dem Menschenbild des Grundgesetzes und damit der Verfassung widerspricht, wird es sicherlich - zumindest in Deutschland - nicht soweit kommen. Wenn es jedoch eine Möglichkeit gibt diese Informationen zu nutzen, dann finden sich auch immer Gruppen in der Gesellschaft, die dies, unabhängig von der Legalität, auch umsetzen.

Aus diesem Grund fordern die Verbraucherschutz-Organisationen, dass der Konsument mit den Smart Tags nicht in Berührung kommt. Auf der Händlerseite (z. B. Logistik) sehen sie kein Problem, da es die angesprochene Datenschutzproblematik nicht gibt.
Damit ginge jedoch auch ein großer Teil des Nutzens sowohl für den Händler als auch für den Konsumenten verloren. Deswegen gibt es Ansätze, dass die Smart Tags beim Verlassen des Ladens automatisch zerstört werden. Damit wäre zwar eine Reihe von Problemen behoben, jedoch ist das Erfassen von Persönlichkeitsprofilen im Laden weiterhin möglich. Der Kunde kann sich zudem nie sicher sein, ob die Tags auch wirklich zerstört wurden.

Wahlmöglichkeit? 

Das Entgegennehmen eines Produkts mit Smart Tag stellt nach dem deutschen Datenschutzrecht noch keine Einwilligung zur Datenverarbeitung dar. Deswegen fürchten die Datenschützer, dass RFID zum Vertragsbestandteil für den Einkauf wird. Im Klartext: Entweder man stimmt der Erfassung von personenbezogenen Daten und deren Verarbeitung zu oder man kann in dem betreffenden Laden nicht einkaufen. Damit wäre dem Konsumenten in der Praxis die Wahlmöglichkeit genommen.

Ein weiteres Problem ist die Tatsache, dass die meisten Bürger gar nicht das nötige Know-How besitzen, um überhaupt eine Wahl zu treffen. Wie man am Beispiel der Pay-Back Systeme sieht, geben die Meisten den Unternehmen gerne ihre Daten preis, wenn sie dafür Rabatte erhalten. Kaum einer ist sich der Datenschutzproblematik bewusst.

Leistungsfähigkeit der Technik 

Noch wird die Technik den Anforderungen, die für eine Ablösung des Barcode-Verfahrens nötig sind, nicht gerecht.
Nach dem aktuellen Stand ist eine genaue Identifikation jedes einzelnen Produkts z. B. auf einer Palette mit 500 Chips-Tüten nicht möglich.
Produkte mit hohem Wasseranteil (z. B. Joghurt) oder hoher Dichte (z. B. Spaghetti) schirmen die Funkwellen ab und erschweren das Auslesen.
Zusätzlich wirken z. B. die Einkaufswagen als Faradayscher Käfig und machen so ein Auslesen unmöglich.

Sicherheit der Technik 

Aufgrund der großen Bedeutung, die die RFID-Technik für unseren Alltag haben könnte, ist es natürlich eine Grundvoraussetzung, dass die Sicherheit gewährleistet ist. Es gibt jedoch eine Reihe von Problemen:

Das Zerstören der Tags führt ebenso wie die Beschädigung des Barcodes dazu, dass das Produkt nicht registriert werden kann. Während jedoch beim Barcode das Produkt einzeln per Sichtkontakt eingelesen werden muss, reagiert ein Produkt mit beschädigtem Smart Tag einfach nicht. Es gibt folglich keinen Unterschied, ob von den 500 vereinbarten Chips-Tüten nun 2 nicht geliefert wurden oder deren Smart Tags beschädigt sind.

Es besteht die Möglichkeit ein Störsignal auf der Frequenz der Smart Tags auszusenden. Wenn nun jemand mit solch einem Störsender im Kaufhaus Amok läuft, wäre der wirtschaftliche Schaden natürlich beträchtlich.

Durch die Funkübertragung ist es natürlich auch möglich, dass Unberechtigte, z. B. den Inhalt eines Lastwagens mitlesen. Durch sehr empfindliche Reader wäre sogar ein Auslesen auf weite Entfernung (ca. 100 m) möglich. RFID in seiner heutigen Form ermöglicht somit neue Formen der Industriespionage.

Schließlich wäre es denkbar, das Signal eines Tags z. B. auf einer Kundenkarte aufzuzeichnen und dann zu einem späteren Zeitpunkt wiederzugeben. Ohne weitere Authentifizierungsmaßnahmen könnte man auf diese Weise auf Kosten eines anderen einkaufen gehen.

Kosten 

Ein weiteres Hindernis sind die auftretenden Kosten für die technische Ausstattung. Es müssten Unmengen von Geldern in Smart Tags, Reader, automatische Kassen, Datenbanken etc. investiert werden. Für die Unternehmen stellt sich die Frage, ob sich diese Investitionen überhaupt lohnen, zumal die Rechtslage im Moment noch nicht geklärt ist.

Elektrosmog 

Würde die RFID-Technik nun im großen Maßstab eingesetzt, dann gäbe es eine starke Erhöhung der elektromagnetischen Felder und Strahlung (Elektrosmog). Die Einflüsse auf die Gesundheit der Menschheit sind im Moment kaum vorstellbar, zumal ein endgültig wissenschaftlicher Beweis für die Schädlichkeit, ebenso wie die Unschädlichkeit, elektromagnetischer Strahlung noch aussteht.

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