Bedenken
Datenschutz
Wie man aus den Anwendungsbeispielen erkennen kann, werden bei Verwendung der RFID-Technik
personenbezogene Daten erfasst und verarbeitet. Nach der momentanem Rechtslage muss der
Betreffende dieser Erfassung zustimmen und über die Nutzung der Daten deutlich informiert werden.
Bei Verwendung der RFID-Technik hat der Betreffende jedoch keine Kontrolle wann, welche
Informationen über ihn ermittelt werden.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, dass man die Informationen der verschiedenen Datenbanken
kombiniert. Es wäre also möglich, dass die Krankenkassen über die Datenbanken der Kaufhäuser
ermitteln, welche Nahrungsmittel der Versicherte kauft und von ihm, z. B. aufgrund der ungesunden
Ernährung, einen höheren Versicherungsbeitrag verlangen.
Es besteht also die Möglichkeit, durch Kombination der Datenbanken umfassende Bewegungs-,
Konsum- und Kontaktprofile zusammenzustellen, da die Smart Tags überall ihre Spuren hinterlassen.
Damit wäre der "gläserne Konsument" geschaffen und die informationelle Selbstbestimmung des
Einzelnen aufgehoben.
Da das Erstellen von vollständigen, elektronischen Persönlichkeitsprofilen dem Menschenbild des
Grundgesetzes und damit der Verfassung widerspricht, wird es sicherlich - zumindest in Deutschland
- nicht soweit kommen. Wenn es jedoch eine Möglichkeit gibt diese Informationen zu nutzen, dann
finden sich auch immer Gruppen in der Gesellschaft, die dies, unabhängig von der Legalität, auch
umsetzen.
Aus diesem Grund fordern die Verbraucherschutz-Organisationen, dass der Konsument mit den Smart
Tags nicht in Berührung kommt. Auf der Händlerseite (z. B. Logistik) sehen sie kein Problem, da es die
angesprochene Datenschutzproblematik nicht gibt.
Damit ginge jedoch auch ein großer Teil des Nutzens sowohl für den Händler als auch für den
Konsumenten verloren. Deswegen gibt es Ansätze, dass die Smart Tags beim Verlassen des Ladens
automatisch zerstört werden. Damit wäre zwar eine Reihe von Problemen behoben, jedoch ist das
Erfassen von Persönlichkeitsprofilen im Laden weiterhin möglich. Der Kunde kann sich zudem nie
sicher sein, ob die Tags auch wirklich zerstört wurden.
Wahlmöglichkeit?
Das Entgegennehmen eines Produkts mit Smart Tag stellt nach dem deutschen Datenschutzrecht
noch keine Einwilligung zur Datenverarbeitung dar. Deswegen fürchten die Datenschützer, dass RFID
zum Vertragsbestandteil für den Einkauf wird. Im Klartext: Entweder man stimmt der Erfassung von
personenbezogenen Daten und deren Verarbeitung zu oder man kann in dem betreffenden Laden
nicht einkaufen. Damit wäre dem Konsumenten in der Praxis die Wahlmöglichkeit genommen.
Ein weiteres Problem ist die Tatsache, dass die meisten Bürger gar nicht das nötige Know-How
besitzen, um überhaupt eine Wahl zu treffen. Wie man am Beispiel der Pay-Back Systeme sieht,
geben die Meisten den Unternehmen gerne ihre Daten preis, wenn sie dafür Rabatte erhalten. Kaum
einer ist sich der Datenschutzproblematik bewusst.
Leistungsfähigkeit der Technik
Noch wird die Technik den Anforderungen, die für eine Ablösung des Barcode-Verfahrens nötig sind,
nicht gerecht.
Nach dem aktuellen Stand ist eine genaue Identifikation jedes einzelnen Produkts z. B. auf einer
Palette mit 500 Chips-Tüten nicht möglich.
Produkte mit hohem Wasseranteil (z. B. Joghurt) oder hoher Dichte (z. B. Spaghetti) schirmen die
Funkwellen ab und erschweren das Auslesen.
Zusätzlich wirken z. B. die Einkaufswagen als Faradayscher Käfig und machen so ein Auslesen
unmöglich.
Sicherheit der Technik
Aufgrund der großen Bedeutung, die die RFID-Technik für unseren Alltag haben könnte, ist es
natürlich eine Grundvoraussetzung, dass die Sicherheit gewährleistet ist. Es gibt jedoch eine Reihe von
Problemen:
Das Zerstören der Tags führt ebenso wie die Beschädigung des Barcodes dazu, dass das Produkt nicht
registriert werden kann. Während jedoch beim Barcode das Produkt einzeln per Sichtkontakt
eingelesen werden muss, reagiert ein Produkt mit beschädigtem Smart Tag einfach nicht. Es gibt
folglich keinen Unterschied, ob von den 500 vereinbarten Chips-Tüten nun 2 nicht geliefert wurden
oder deren Smart Tags beschädigt sind.
Es besteht die Möglichkeit ein Störsignal auf der Frequenz der Smart Tags auszusenden. Wenn nun
jemand mit solch einem Störsender im Kaufhaus Amok läuft, wäre der wirtschaftliche Schaden
natürlich beträchtlich.
Durch die Funkübertragung ist es natürlich auch möglich, dass Unberechtigte, z. B. den Inhalt eines
Lastwagens mitlesen. Durch sehr empfindliche Reader wäre sogar ein Auslesen auf weite Entfernung
(ca. 100 m) möglich. RFID in seiner heutigen Form ermöglicht somit neue Formen der
Industriespionage.
Schließlich wäre es denkbar, das Signal eines Tags z. B. auf einer Kundenkarte aufzuzeichnen und
dann zu einem späteren Zeitpunkt wiederzugeben. Ohne weitere Authentifizierungsmaßnahmen
könnte man auf diese Weise auf Kosten eines anderen einkaufen gehen.
Kosten
Ein weiteres Hindernis sind die auftretenden Kosten für die technische Ausstattung. Es müssten
Unmengen von Geldern in Smart Tags, Reader, automatische Kassen, Datenbanken etc. investiert
werden. Für die Unternehmen stellt sich die Frage, ob sich diese Investitionen überhaupt lohnen,
zumal die Rechtslage im Moment noch nicht geklärt ist.
Elektrosmog
Würde die RFID-Technik nun im großen Maßstab eingesetzt, dann gäbe es eine starke Erhöhung der
elektromagnetischen Felder und Strahlung (Elektrosmog). Die Einflüsse auf die Gesundheit der
Menschheit sind im Moment kaum vorstellbar, zumal ein endgültig wissenschaftlicher Beweis für die
Schädlichkeit, ebenso wie die Unschädlichkeit, elektromagnetischer Strahlung noch aussteht.
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